Rauchwarnmelder

Hat es bei Ihnen jemals richtig gebrannt und haben Sie Rauchwarnmelder in ihrer Wohnung?

  • Nein?

 

Hatten Sie bisher Glück, also keinen schweren Autounfall und schnallen Sie sich mit dem Sicherheitsgurt an?

  • Ja?

 

Ich denke, ich weiß warum: Weil Ihnen Ihr Leben und das Ihrer Familie über allem steht. Wann also installieren Sie Rauchwarnmelder?

Rauchwarnmelder retten Ihr Leben!

 

Jedes Jahr sterben hunderte Menschen in Deutschland an den Folgen eines Brandes. Todesursache Nr. 1 ist dabei der Brandrauch. Bereits nach 4 Minuten kann dieser lebensbedrohliche Konzentrationen erreichen. Ein Rauchwarnmelder warnt Sie rechtzeitig und verschafft Ihnen und Ihrer Familie Zeit zur Flucht.

Besonders gefährlich ist der Glaube, dass einen die Hitze frühzeitig weckt oder dass die eigene Aufmerksamkeit und Vorsicht einen Brand verhindert. Vorsicht ist zwar gut, doch oft entsteht ein Brand ohne jegliches Selbstverschulden beispielsweise durch technische Defekte, Brandstiftung oder ein Übergreifen der Flammen aus der Nachbarwohnung. Besonders nachts, wenn alle schlafen, bleibt ein Brand lange unentdeckt.

Sorgen Sie daher mit Rauchwarnmeldern vor und schützen Sie sich und Ihre Familie.

 

Auf folgende Qualitätsmerkmale sollten Sie unbedingt achten:

  • CE-Kennzeichen und Hinweis auf EN 14604
  • VdS- oder Kriwan-Prüfzeichen (steht für geprüfte Sicherheit)
  • Q-Logo (steht für überdurchschnittliche Qualität)

 

So montieren Sie den Rauchwarnmelder richtig:

  • Je einen Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in Fluren
  • Den Rauchwarnmelder möglichst mittig an die Zimmerdecke, da Rauch nach oben steigt
  • Von Wänden und Lampen mindestens 50 cm Abstand halten
  • Immer in waagerechter Position montieren (auch bei Dachschrägen) und nicht in starker Zugluft
  • Nicht in Räumen in denen mit Dampf oder viel Staub zu rechnen ist (bspw. Küche, Bad und Werkstatt. Hier empfehlen sich Wärmemelder)

 

Hinweis: In Hessen besteht bereits eine Rauchwarnmelderpflicht. Alle Wohnungen sind bis zum 31.12.2014 entsprechend nachzurüsten (§13, Abs.5 Hess.Bauordnung).

Übrigens: Gute Rauchwarnmelder lösen bei Zigarettenrauch nicht aus, sofern die Zigarette nicht direkt unter sie gehalten wird.

 

Quellen und weitere Infos:

http://www.Rauchmelder-Lebensretter.de

http://www.Qualitaetsrauchmelder.de 


 

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